Der Wesenstest für Listenhunde
Seit 1992 gibt es sogenannte Rasselisten für gefährliche Hunde in Deutschland. Diese entstanden, nachdem immer mehr in der Öffentlichkeit über Angriffe von Hunden dieser Art auf Kinder und Erwachsene, die dabei verletzt oder sogar getötet wurden, bekannt wurde. Dazu gehören Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Der Import dieser Rassen nach Deutschland ist laut dem Hundeeinfuhr- und Einfuhrbeschränkungsgesetz verboten. In Bayern und Baden-Würtemberg werden diese zuvor genannten Hunderassen auch Kampfhunde genannt.
Weiterhin gibt es sogenannte Listenhunde, deren Haltung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. So muss der Halter volljährig sein, es besteht Chippflicht für den Hund, Leinen- und Maulkorbzwang, Vorweisen eines Führungszeugnisses und das erfolgreiche Bestehen des Wesentestes.
Sogenannte Listenhunde sind:
American Bulldog - Vereinigte Staaten
American Pitbull Terrier - Vereinigte Staaten
American Staffordshire Terrier - Vereinigte Staaten
Bandog - England
Bullmastiff - England
Bullterrier - England
Cano Corso / Cane Corso Italiano - Italien
Dobermann - Deutschland
Dogo Argentino - Argentinien
Dogü de Bordeaux - Frankreich
Fila Brasileiro - Brasilien
Kangal - Türkei
Kaukasischer Owtscharka - Russland
Mastiff - England
Mastín Español - Spanien
Mastino Napoletano - Italien
Perro de Presa Canario - Spanien
Perro de Presa Canario / Dogo Canario - Spanien
Perro de Presa Mallorquin - Spanien
Rottweiler - Deutschland
Staffordshire Bullterrier - England
Tosa Inu - Japan
Alano - Spanien, ist die älteste bekannte Hüte - Hunderasse
Im Schweizer Kanton Tessin gilt auch der deutsche Schäferhund als Listenhund.
Alle in dieser Liste aufgeführten Rassen gehören der Kategorie Hütehunde an und worden in ihren Herkunftsländern gezüchtet, um Viehherden vor Angriffen von Bären, Wölfen und anderen wilden Raubtieren zu schützen. Jedoch werden diese Hunde heutzutage aufgrund ihrer Stärke und Kampfkraft für brutale Hundekämpfe missbraucht. Diese enden meist mit schwersten Verletzungen oder sogar mit dem Tod des Hundes. Dabei sind sie, entsprechenend erzogen, für Kinder tolle Spielkameraden und für ihren Besitzer treue Begleiter und zuverlässige Wächter von Haus und Gut.
Wesenstest für Listenhunde
Der Wesenstest stellt 12 simulierte Alltagssituationen dar, die der Gesetzgeber vorgegeben hat und die zur Führung eines "gefährlichen Hundes" befähigen
Bewegende Objekte wie Autos, Fahrräder, Skateborder oder rollerfahrende Kinder dürfen den Hund nicht aus der Ruhe bringen. Ein plötzlich aufgespannter Regenschirm darf für den Hund keine Gefahrensitution darstellen.
Der Hund muß bei Geräuschen wie einem Knall, das Hupen von Autos, Pfeifen oder die Alarmsirene von Rettungsfahrzeugen kontrollierbar sein.
Gegenüber von Alltagsgegenständen, wie künstlichen Puppen, muss sich der Hund neutral verhalten.
Zur Findung von innerartlichem Sozialverhalten wird der zu prüfende Hund in verschiedenen Gangarten mit fremden Hunden konfrontiert und der Hund sollte sich freundlich gegenüber seines Kontrahenten zeigen.
Der Hund soll nicht in einer spielerischen Auseinandersetzung mit anderen Hunden um Stock oder Ball in einen Beuterausch verfallen und seinen Mitkontrahenten aggressiv begegnen.
Der Prüfer nähert sich unbefangen dem angeleinten Hund und dieser muss neugierig und frei von Aggressionen reagieren.
Der Prüfer zeigt dem Hund Angst und Meidung, der Hund darf ihm weder nachsetzen oder hetzen.
Eine auf einer Parkbank sitzende Person, liegend oder kauernd, darf der Hund anschnuppern, aber nicht attackieren.
Die Begegnung mit einem Jogger muss aufgrund seiner schnellen Bewegung für den Hund uninteressant bleiben.
Der Hund muss bei extremen Drohgebärden von Personen mit Stock, Flaschen und anderen Gegenständen reagieren, wendet sich die drohende Person ab, darf der Hund nicht nachsetzen.
Gerade bei älteren Menschen, die sich langsam bewegen, einen Stock mit sich führen und einen unsicheren Gang haben, darf der Hund nicht aggressiv reagieren.
Hier wird der Hundeführer von einer fremden Person angegriffen, dies wird allerdings nur unter dem Vorbehalt ausgeführt, wenn der Hund nicht auf drohende Personen reagiert.
Der Wesenstest wird von staatlichen Prüfern des Ordnungsamtes vollzogen. Dieser Wesenstest ist in Deutschland allgemein gültig, kann aber in einigen Bundesländern variieren.